Die Datensammelwut der großen sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter, Google+, LinkedIn und anderer ist bekannt. Wichtige Erfüllungsgehilfen sind hierbei die jeweiligen Social Sharing Buttons, die sich auf einfache Art und Weise, auch von Laien, in Webseiten einbauen lassen. Eigene Inhalte lassen sich mit diesen Buttons sehr einfach in in den Netzwerken teilen. Diesen Mehrwert erkauft man sich aber mit dem unfreiwilligen Übermitteln von Nutzerdaten an Facebook und Co. Dies widerspricht den deutschen Datenschutzbestimmungen und ist im Extremfall abmahnwürdig.
Die deutschen Datenschutz- Aufsichtsbehörden koordinieren und stimmen sich im sogenannten „Düsseldorfer Kreis“ ab. Diese Vereinigung vertritt in einem Beschluss vom 08.12.2011 folgende Meinung:
„In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. (…)
Sie laufen Gefahr, selbst Rechtsverstöße zu begehen, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerkes Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer mittels Social Plugin erhebt. Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden.“
Viele Webseitenbetreiber verstoßen einfach aus Unwissen gegen deutsche Datenschutzrichtlinien
Gerade für WordPress gibt es eine unüberschaubare Zahl an Plugins die diese Funktionalität ohne Rücksicht auf Datenschutz zur Verfügung stellen. Sowohl Widgets als auch Short Codes erfüllen hier klaglos Ihren Zweck. Es gibr nur wenige Plugins die den deutschen Datenschutzrichtlinien und dem persönlichen Datenschutzbedürfnis entsprechen. Die gängigen Lösungen, im Besonderen die, die von den sozialen Netzwerken angeboten werden telefonieren schon beim Seitenaufruf nach Hause. Das heißt es findet direkt ein reger Datenaustausch mit den Servern in Übersee statt sobald die Seite öffnet. Nach deutschem Recht ist dieses Verhalten verboten, denn die Selbstbestimmung über die eigenen Daten wird ausgehebelt. Die Seitenbetreiber versuchen sich Ihrer Verantwortung mit einer Datenschutzerklärung, meist unter dem Impressum, zu Entledigen. Verschiedene, Netz affine Anwälte stellen zu diesem Zweck „rechtssichere“ Textbausteine zur Verfügung. Trotzdem bleibt neben dem bitteren Beigeschmack, dass Daten über das Surfverhalten der User getrackt werden, auch ein langsamerer Aufbau der Seite wegen dem zusätzlichen Datenverkehr der Buttons.
Die Social Buttons [ BST Share it ] bauen keine Verbindung zu den Netzwerken beim Seitenaufruf auf.
Erst wenn sich der Besucher entscheidet einen Beitrag, einen Artikel oder sonstiges zu teilen, holt sich das WordPress Plugin die nötigen Information wie Text, Bild und URL aus den entsprechenden Metatags der Seite. Der Besucher wird also nicht entmündigt, sondern er entscheidet selber welche Daten er mit den sozialen Netzwerken teilen will. Holen Sie sich Ihre rechtskonformen Social Sharing Buttons hier.
[ BST Share it ] ist rechtskonformes Sharing nach deutschen Datenschutzrichtlinien
- Facebook (Share)
- Google+
- StumbleUpon
- Mail Button
- Facebook (Like)
Weitere Netzwerke sollen in Kürze folgen
Mit Klick auf den folgenden Download Button erhalten Sie Ihre kostenlose Version des WordPress Plugins zum teilen Ihrer Inhalte in den gängigen sozialen Netzwerken.
⇨ DownloadSchnell Installation
Entpacken Sie nach dem Download das Zip-Archiv in ein leeres Verzeichnis auf Ihrer Festplatte. Den entpackten Ordner „bst-share-it“ laden Sie anschließend per FTP-Programm in das Plugin Verzeichnis Ihrer WordPress Webseite. Dies ist im bei einer Standardinstallation das Verzeichnis „… wp-content/plugins/“. Anschließend einfach das neue Plugin [ BST Share it ] im Backend aktivieren. Die Grundeinstellungen sind auf der Administrations-Seite weitgehend selberklärend.
Die WordPress eigene Installationsroutine, sowie die Einstellungen des Plugins werden im ⇨ Zum Benutzerhandbuch BST share iT Benutzerhandbuch ausführlich erläutert.